EuGüVO

Am 24.06.2016 hat der Rat der EU die "Verordnung (EU) 2016/1103 des Rates vom 24. Juni 2016 zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Zuständigkeit, des anzuwendenden Rechts und der Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Fragen des ehelichen Güterstands" (EuGüVO) und die "Verordnung (EU) 2016/1104 des Rates vom 24.6.2016 zur Durchführung der Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Zuständigkeit, des anzuwendenden Rechts und der Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Fragen güterrechtlicher Wirkungen eingetragener Partnerschaften" (EuPartVO) verabschiedet. Beide Verordnungen wurden am 08. Juli 2016 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und treten am 20. Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft. Gemäß Art. 70 beider Verordnungen sind diese ab dem 29. Januar 2019 anzuwenden. Allerdings gibt es einige Ausnahmen von dieser Regelung.


Glossar