Ein lebenslanger Nießbrauch (usufructo vitalicio) ist ein Nießbrauch auf die Lebenszeit des Nießbrauchberechtigten. Bei der spanischen Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer berechnet sich der Wert einen lebenslangen Nießbrauchs gemäß Art. 26 span. ErbStG anhand des Lebensalter des Berechtigten an: Ist der Nießbraucher weniger als 20 Jahre alt, so beträgt der Wert des Nießbrauchs 70 %. Ist der Nießbraucher 20 Jahre oder älter, so mindert sich der Wert des Nießbrauchs für jedes Jahr über 20 um 1 %.
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