Erbschaftssteuer Andalusien: Änderungen in 2018

Die in Andalusien regierenden spanischen Sozialisten (PSOE) und Ciudadanos (Konservative Reformer) haben letzte Woche vereinbart, dass bei Anwendbarkeit des Rechts der autonomen Gemeinschaft Andalusien für den Erwerb in der Steuerklasse I (Abkömmling (Kind oder Kindeskind) unter 21 Jahren Adoptivkinder unter 21 Jahren) und II (Kinder, Ehegatte, Eltern) ein Erwerb von höchstens EUR 1 Mio. in 2018 steuerfrei ist. 

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