Beratung für Deutsche mit Immobilie in Málaga
Wir beraten deutsche und deutschsprachige Mandanten umfassend rund um das Thema "Immobilie in Málaga". Dabei begleiten wir unsere Mandanten verlässlich auch dann, wenn Sie besonderen Schutzes bedürfen.
Deutsch-spanisches Erbrecht
Gemeinsam mit den Fachanwälten für Erbrecht unserer deutschen Partner-Kanzleien beraten wir umfassend in allen Fragen des deutsch-spanischen Erbrechts. Unsere Leistungen umfassen insbesondere
- Vertretung bei der Nachlassabwicklung in Andalusien (Europäisches Nachlasszeugnis, Erbenfeststellung, notarielle Erbschaftsannahme, Erklärung der spanischen Erbschaftsteuer unter Berücksichtigung der andalusischen Erbschaftsteuer-Gesetze, Umschreibung Immobilie),
- Beratung bei der Errichtung von Testamenten für Spanien und fürs Ausland (einschließlich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung),
- Steueroptimierte Nachfolgeplanung (z.B. Verkauf an die Erben, Schenkung an Erben),
- Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen nach deutschem Recht und spanischen Recht (legítima) in Spanien und im Ausland,
- Anfechtung von Testamenten (z.B. bei Demenz),
- und Erbmediation.
Seniorenrecht
Wir beraten in allen mit dem Älterwerden in Verbindung stehenden Fragen, z.B
- Patientenverfügungen (Entwurf, Durchsetzung gegenüber Ärzten),
- Vorsorgevollmachten (Entwurf, Abwehr von Missbrauch, Widerruf),
- Rechtsberatung bei der Strukturierung des Vermögens im Alter,
- Übergabeverträge (Schenkungen, Übergabe gegen Geldrente, etc.) und
- Betreuung (Abwehr oder Antragstellung).
Kauf von Liegenschaften in der Region Málaga
Auch beim Kauf von Liegenschaften (Finca, Appartement) in Málaga beraten wir Sie kompetent. Ihre Leistungen umfassen insbesondere
- Beratung bei Beauftragung eines Maklers;
- Prüfung rechtlicher Risiken (z.B. Eigentümerstellung bzw. Verfügungsbefugnis von Gesellschaften);
- Entwurf des Kaufoptionsververtrag (opción de compra) und des privatschriftlichen Kaufvertrags (Arras);
- Vorbereitung und Wahrnehmung des Termins zur Beurkundung des Kaufvertrags (escritura de compraventa),
- Steuerliche Beratung (IBI, retención, plusvalía und Einkommensteuer);
- Beratung bei Erwerb über spanische Gesellschaft (SL, SA);
- Beratung bei der Bewertung der Immobilie (z.B. Auswahl Gutachter und Bewertung des Gutachtens);
- Beratung bei der Hypotheken-Finanzierung.
Verkauf von Liegenschaften in der Region Málaga
Ferner helfen wir Ihnen auch beim rechtssicheren Verkauf von Liegenschaften in Málaga. Ihre Leistungen umfassen insbesondere
- steuerliche Beratung und Vertretung vor Ort beim Verkauf (Gewinnbesteuerung, Doppelbesteuerungsabkommen);
- Entwurf Kaufoptionsvertrag (opción de compra) und privatschriftlicher Kaufvertrag (arras);
- Vorbereitung und Wahrnehmung Termin zur Beurkundung des Kaufvertrags (escritura de compraventa),
- Steuerliche Beratung (IBI, retención, plusvalía und Einkommensteuer);
Baurecht in der Region Málaga
Des Weiteren beraten wir auch im spanischen Baurecht an. Typische Situationen sind:
- Beratung beim Bau und Anbau (Neubauerklärung „obra nueva")
- Vermessung von Grundstücksgrenzen;
- Nachträgliche Legalisierung von spanischen Neubauten (Bauen ohne Baugenehmigung);
- Nachträgliche Eintragung von Immobilien (expediente de dominio).
Deutsch-spanisches Familienrecht
Frau Rechtsanwältin Hernández Cortés ist seit vielen Jahren Mitglied der spanischen Vereinigung für Familienrecht (AEAFA) und berät internationalen Familien bei allen Fragen des Familienrechts. Zu ihren Leistungen im Familienrecht gehört z.B.
- Gerichtliche und außergerichtliche Sorgerechtsstreitigkeiten,
- Unterhaltsstreitigkeiten,
- Scheidungen und Trennungen in Spanien,
- Eheverträge einschließlich Vereinbarungen über den Güterstand (Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung, Gütergemeinschaft, Errungenschaftsgemeinschaft)
- Nichteheliche Lebensgemeinschaften und registrierte Lebenspartnerschaften und
- Mediation in Familiensachen.
Sie haben Fragen zu diesem Beitrag oder der Beauftragung der Kanzlei?
Wir helfen Ihnen gerne. Um die Kontaktaufnahme für Sie und uns so einfach und effizient wie möglich zu gestalten, bitten wir Sie für Ihre Fragen vorrangig unser Kontaktformular zu benutzen. Nach Absendung Ihrer Anfrage wird Sie ein Rechtsanwalt der Kanzlei, der sich mit dem Themengebiet auskennt, schnellst möglich - in der Regel binnen 24 Stunden - kontaktieren und - soweit erforderlich - weitere Fragen stellen oder ein Angebot für eine Beratung unterbreiten.
Erbrecht-Aktuell
- Andalusien: Vergünstigungen bei der Schenkungsteuer
- Anerkennung eines Erbscheins in Spanien
- TS zur Steuerbefreiung für Familienunternehmen bei Vermietung von Immobilien
- Spanisches Verfassungsgericht: Ist die Besteuerung auf der Grundlage des Referenzwert (Valor de Referencia) verfassungsgemäß?
- BFH: Keine verdeckte Gewinnausschüttung wegen bloß tatsächlicher Nutzungsmöglichkeit einer spanischen Immobilie
- Spanien: Entwurf eines Gesetzes über die Bekämpfung der Steuervermeidung durch Nicht-Residente durch Vermögenshaltung über ausländische Gesellschaften
- Spanien: Neue „befristete“ Solidaritätssteuer auf große Vermögen
- DGT: keine gemeindlichen Wertzuwachssteuer bei Tod des Nießbrauchers
- EuGH: Vereinbarkeit der Pflicht der Spanien-Ansässigen (Residenten) zur Meldung ihres Vermögen im Ausland mit Unionsrecht
- EuGH: Niedrigerer Freibetrag bei beschränkter Steuerpflicht verletzt kein Unionsrecht
- Andalusien: Neue Regelungen für die Erbschaftsteuer in 2022
- Spanien: Reform des Gesetzes über die gemeindliche Wertzuwachssteuer
- Spanien: Gemeindliche Wertzuwachssteuer verletzt spanische Verfassung und ist nichtig
Publikationen
- Anrechnung spanische Erbschaftssteuer in Deutschland
- Internationale Zuständigkeit bei deutsch-spanischem Erbfall
- Europäisches Erbrechtsverordnung und Spanien-Vermögen: Erbstatut, Zuständigkeit und Europäisches Nachlasszeugnis
- Die gesetzliche Erbfolge in Spanien
- Spanisches Erbrecht - Einführung
- Erbschaftssteuer bei Vermögen in Spanien 2023, 2024 und 2025 - FAQ
- Besteuerung der Zuwendung von Vermögen in Spanien an gemeinnützige Stiftung oder andere Körperschaft
- Spanisches Erbrecht oder deutsches Erbrecht – welches Recht ist bei einem Erbfall mit Bezügen zu Spanien anzuwenden?
- Spanische Erbschaftssteuer - Einführung
- Erbengemeinschaft nach deutschem Recht und Vermögen in Spanien
- Berichtigung von notariellen Urkunden in Spanien
- Spanische Schenkungssteuer
- Bewertung von Spanien-Immobilien für Zwecke der spanischen Erbschaftsteuer
Buch: Internationales Erbrecht Spanien