Die Balearen haben mit Gesetz 11/2023 vom 23.11.2023 klargestellt ist, dass Nichtresidente mit Rücksicht auf die Rechtsprechung des EuGH (Urt. v. 03.09.2014) die durch Gesetzdekret vom 18.7.2023 eingeführten Steuervergünstigungen, insbesondere bei der Erbschaftssteuer der Balearen, in Anspruch nehmen können.