Überblick: Todesfallsteuern in Europa und Anrechnung in Deutschland

Staat

Todesfallsteuern

Doppelbesteuerungs-abkommen

Entsprechende Steuer?

Belgien

Ja

Nein

Ja

Bulgarien

Ja

Nein

Ja

Dänemark

Erbanfallsteuer/

Nachlasssteuer[1]

Ja

Anrechnung: Ja

Ja

Estland

Nein

Nein

-

Finnland

Ja

Nein

Ja

Frankreich

Ja

Ja

Anrechnung: Ja

Ja

Griechenland

Ja

Ja, aber nur Erbschaftsteuer; nur bewegliches Vermögen; Freistellungsmethode

Ja

Irland

Nachlasssteuer

Nein

Ja

Italien

Ja

Zusätzlich Registersteuern

 

 

Nein

Erbschaftsteuer: Ja

Registersteuern: Unklar (FinMin. BW, 13. 6. 2007 3 - S 3812 / 27: Nein)

Lettland

Nein

Nein

-

Litauen

Ja

Nein

Ja

Luxemburg

Erbanfallsteuer/

Nachlasssteuer[2]

Nein

Ja

Malta

Nein, aber Transaktionsabgabe auf Immobilien und Wertpapieren

Nein

Unklar

Niederlande

ja

Nein

Ja

Österreich

Nein. Aber für Immobilien Grunderwerbsteuer

Nein

Unklar (Finanzverwaltung: Nein, siehe H E 21, ErbStH 2019)

Polen

Ja

Nein

Ja

Portugal

Nein, aber Stempelsteuer unter Dritten und fernen Verwandten (CIS)

Nein

Stempelsteuer: Unklar (h.M. in der Literatur: Ja)

Rumänien

Nein, aber Stempelsteuer

Nein

Stempelsteuer: Unklar (FinMin. BW, 13. 6. 2007 3 - S 3812 / 27: Nein)

Schweden

Nein

Ja.

Anrechnung: Ja (derzeit aber ohne Bedeutung)

-

Schweiz

Kantone erheben Steuer

Ja.

Anrechnung: Ja (teilweise Freistellung)

Ja

Slowakei

Nein

Nein

-

Slowenien

Ja

Nein

Ja

Spanien

Ja. Besondere Regelungen der autonomen Gemeinschaften. Zusätzlich gemeindliche Wertzuwachsteuer (Plusvalía Municipal)

Nein

Erbschaftsteuer: Ja

Gemeindliche Wertzuwachsteuer: Unklar

Tschechien

Ja

Nein

Ja

Ungarn

Ja

Nein

Ja

Vereinigtes Königreich

Nachlasssteuer

Nein

Ja

Zypern

Nein.

Übertragungsgebühren bei Schenkung Immobilie

Nein

Stempelsteuer: Unklar (FinMin. BW, 13. 6. 2007 3 - S 3812 / 27: Nein)

Island

Ja

Nein

Ja

Liechtenstein

Nein

Nein

-

Norwegen

Nein

Nein

-


[1] Der Wert des Nettovermögens des Erblassers wird mit einer Nachlasssteuer („boagift”) belegt. Der Übergang von Vermögenswerten auf einen nicht nahen Angehörigen unterliegt einer Erbanfallsteuer („tillægsboagift”)

[2] Der Erbschaftsteuer unterliegen die Erben und Vermächtnisnehmer eines Erblassers, der im Zeitpunkt seines Todes seinen Wohnsitz in Luxemburg hatte. Die Nachlasssteuer wird erhoben, wenn der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes keinen Wohnsitz in Luxemburg hatte.

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