Register für in Spanien wohnhafte EU-Bürger (Registro Central de Extranjeros Residencia ciudadano de la Unión Europea)
Ein EU-Bürger oder Bürger des EWR, der sich in Spanien länger als 3 Monate aufhält, muss sich gemäß dem Real Decreto 240/2007 im zentralen Register für in Spanien wohnhafte EU-Bürger (Registro Central de Extranjeros Residencia Ciudadano de la UE) eintragen lassen. Hierfür ist das modelo Ex-18 auszufüllen. Nach Eintragung wird eine Bescheinigung über die Eintragung (Certificado de Ciudadano de la Unión) auch als Certificado de registro de residencia comunitaria erteilt. Die Eintragung erfolgt bei der Ausländerbehörde (Oficinas de Extranjería) der Provinz, in der der Interessent sich aufzuhalten oder niederzulassen beabsichtigt, oder andernfalls bei der entsprechenden Polizeidienststelle (Comisaría de Policía). Vorzulegen sind ein gültiger und aktueller Reisepass oder Personalausweis sowie Unterlagen, die die Erfüllung der in Artikel 7 des Königlichen Dekrets 240/2007 festgelegten Anforderungen für die Registrierung bestätigen.