Einführung
Das Recht von Kalifornien betreffend Testamente ist im Part I (Wills) des California Probate Code (CPC) geregelt.
Aus der Sicht von Kalifornien ist im Hinblick auf die testamentarische Erbfolge zwischen dem beweglichen und dem unbeweglichen Vermögen zu unterschieden:
- Im Hinblick auf bewegliches Vermögen (movables) das Recht des letzten Domizil (domicile) des Erblassers an.
- Im Hinblick auf das unbewegliches Vermögen (immovables) ist das Recht des Ortes, an dem es sich das unbewegliche Vermögen befindet, also das Belegenheitsrecht (lex rei sitae) anzuwenden.
Der Testator kann betreffend "validity and effect" eines Testaments das Recht von Kalifornien wählen.
Aus deutscher Sicht bestimmt sich das anwendbare Erbrecht für Erbfälle ab dem 17.08.2015 nach der Europäischen Erbrechtsverordnung. Danach kommt es im Grundsatz auf den gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers an.
Hinweis: Da aus der Sicht von Kalifornien im Hinblick auf Immobilien in Kalifornien immer das Erbrecht von Kalifornien anzuwenden ist, birgt die Rechtslage die Gefahr unterschiedlicher Rechtsanwendung und des Forum Shopping.
Form des Testaments nach deutschem Recht
Wie ein Testament bei Anwendbarkeit deutschen Rechts der Form nach zu errichten ist, regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Gemäß § 2231 BGB kann regelmäßig wie folgt ein Testament errichtet werden:
- Durch Niederschrift vor einem Notar (notarielles Testament);
- Durch eine eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung (eigenhändiges Testament).
Für die Wirksamkeit ist es dabei keine Voraussetzung, dass Testierzeugen die Unterschrift des Testators bestätigen und solche Bestätigungen sind auch eher ungewöhnlich (wenn auch zulässig).
Form des Testaments nach dem Recht von Kalifornien
Nach dem Erbrecht von Kalifornien ist ein Testament wirksam, wenn es schriftlich errichtet wurde und von einer der folgenden Personen unterschrieben werden
- dem Testator oder
- im Namen des Testators von einer anderen Person in der Gegenwart und auf Anweisung des Testators von einem Pfleger (conservator) gemäß einer gerichtlichen Anordnung ein Testament zu errichten, § 6110. CPC.
Dieses Testament soll durch mindestens zwei Personen bezeugt werden, welche zur gleichen Zeit anwesend sind und entweder die Unterzeichnung des Testaments oder die Bestätigung des Testaments durch den Testator bezeugen, § 6110 (c)(1) CPC (Zwei-Zeugen-Testament).
Wird das Testament ohne Testierzeugen errichtet, wird es gleichwohl anerkannt, wenn der Antragsteller durch klare und überzeugende Beweise nachweist, dass der Testator das Testament mit dem Willen unterzeichnet hat, ein Testament zu errichten, CPC § 6110(c)(2).
Ein Testament, welches nicht den Anforderungen von CPC § 6110 als handschriftliches Testament genügt ist wirksam, wenn die Unterschrift und die wesentlichen Passagen in der Handschrift des Erblassers sind, CPC § 6111. (a).
Anerkennung eines in der Form des Rechts eines anderen Staates errichteten Testaments
Nach CPC § 6113 ist ein schriftliches Testament der Form nach als wirksam anzuerkennen, wenn es
- dem zum Zeitpunkt der Errichtung geltenden Recht des Ortes, an dem das Testament errichtet wird oder
- dem Recht des Ortes, an dem der Erblasser zum Zeitpunkt der Errichtung oder zum Zeitpunkt seines Todes seinen Wohnsitz hat, sich aufhält oder dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, entspricht.
Anerkennung eines in der Form des deutschen Rechts errichteten Testaments in Kalifornien
Ein deutsches eigenhändiges Testament ist nach CPC § 6111. (a) auch in Kalifornien der Form nach wirksam. Ein vor einem deutschen Notar (in Deutschland) errichtetes notarielles Testament ist nach CPC § 6113 ebenfalls als der Form nach wirksam in Kalifornien anzuerkennen.
Verfahren zur Anerkennung des Testaments in Kalifornien
Wie bei jeder anderen testamentarischen Verfügung über Vermögen in Kalifornien, ist deren Wirksamkeit im Rahmen eines gesonderten Verfahrens (probate) festzustellen.
Insoweit verweisen wir auf den Beitrag Probate und Administration - das Verfahren zur Abwicklung eines Nachlasses in Kalifornien.

