Notarielle Erbschaftsannahme (aceptación notarial de herencia herencia)

Bei Anwendbarkeit spanischen Erbrechts erfolgt der Erwerb erst mit der Erbschaftsannahme. Diese bedarf im Grundsatz nicht der notariellen Form. Befinden sich im Nachlass Immobilien (Haus, Finca, Wohnung), ist nach dem spanischen Hypothekengesetz eine notarielle Erbschaftsannahme (aceptación notarial de herencia) erforderlich. Zuständig für die notarielle Erbschaftsannahme ist jeder Notar in Spanien. In Berlin werden Erbschaftsannahmen auch in der Botschaft vom Konsul beurkundet.