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Urkunde (Escritura pública)

In "öffentlicher Urkunde" (escritura pública) müssen Rechtsgeschäfte und Verträge, die das Entstehen, die Übertragung, die Änderung oder das Erlöschen von dinglichen Rechten an Grundstücken zum Gegenstand haben, beurkundet werden,  Art. 1.280 des spanischen Zivilgesetzbuches (CC). Umgangssprachlich wird als escritura die Urkunde über den Kauf einer Immobilie, der notarielle Kaufvertrag (escritura pública de compraventa), bezeichnet.

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